Maßnahmen treten in Kraft für Reisende, Einwohner oder nicht, die über die Touristenzentren anreisen
Mit dem Ziel, eine höhere Qualität bei der Erbringung von Flughafendienstleistungen zu erreichen und den Passagierfluss auf den internationalen Flughäfen der Touristenzentren (Varadero, Ciego de Ávila usw.) zu beschleunigen, müssen vom 20. Juni an die Reisenden, Einwohner oder nicht, die über diese Flugterminals in das Land einreisen, vor Antritt des Fluges den Fluggesellschaften die zuvor bezahlte Reservierung des Unterkunftspakets für die Quarantäne vorlegen, die sie in einem der Hotels der jeweiligen Provinz durchführen werden.
Dr. Francisco Durán García, Nationaler Direktor für Epidemiologie des Gesundheitsministeriums (MINSAP), sagte in seiner regelmäßigen Pressekonferenz, dass diese Pakete – die sieben Tage Unterkunft inklusive Transport vom Flughafen zum Hotel beinhalten – vor Reisebeginn bei nationalen Reisebüro oder vom Ausland aus über Reiseveranstalter, die das Reiseziel Kuba in anderen Ländern vermarkten, gekauft werden können.
Um die Mobilität in den Terminals der Touristenzentren zu erleichtern, kann das Paket nicht mehr am Flughafen, sondern muss zuvor im In- oder Ausland erworben werden.
Der Experte des MINSAP erläuterte, dass diese neue Maßnahme zu denen hinzukomme, die schon seit dem 5. Juni in Kraft seien, wodurch gleich bleibe, dass die Passagiere, die nach Kuba über die Flughäfen der Touristenzentren zurückkehrten, sich einer epidemiologischen Quarantäne von sieben Tagen unterziehen müssten, und zwar in der Ankunftsprovinz bei Bezahlung der Unterkunft in frei konvertierbarer Währung. Die Vorlage eines 72 Stunden vorher durchgeführten negativen PCR-Tests bei der Ankunft bleibe erhalten, ebenso die PCR-Probenahme am Einreiseflughafen selbst sowie anschließend am sechsten Tag der Quarantäne im Hotel.
Quelle: Granma