DRV-Seminar "Reiserecht für Touristiker" am 20. März in Köln
Die Vielzahl der Gesetzestexte und die daraus oft folgende unterschiedliche Rechtsprechung betreffen auch die Tourismusbranche.
Die Einführung des Reisevertragsgesetzes sollte zu einer größeren Transparenz und einer einheitlicheren Beurteilung der Sachlage bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten führen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die Entwicklung der Branche keine standardisierte Beurteilung und Zuordnung zulässt.
Referent Joachim Lettow, bekannter Reiserechtsexperte und Prokurist der TAS Touristik Assekuranzmakler und Service GmbH, gibt im Seminar "Reiserecht für Touristiker" am 20. März in Köln einen Überblick zu den Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen Reisebüro, Reiseveranstalter, Leistungsträger und Kunde und zeigt die notwendigen und möglichen Versicherungsmöglichkeiten auf.
Quelle: DRV